Die Barmenia Hausratversicherung ersetzt im Premium Schutz Schäden durch Fahrzeuganprall: versicherte Sachen, die durch ein Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, wann genau der Versicherungsschutz greift.
Entschädigt werden:
- versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden;
- versicherte Sachen, die wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Fahrzeuganprall:
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Wichtige Einschränkung:
Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht von Ihnen oder mitversicherten Personen betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Fährt ein Fahrzeug gegen Ihr Hab und Gut und beschädigt oder zerstört versicherte Sachen, springt der Premium Schutz ein. Erfasst sind Schienen-, Straßen- und Wasserfahrzeuge – auch wenn Teile oder die Ladung des Fahrzeugs Ihre Sachen berühren. Bei Straßen- und Wasserfahrzeugen greift der Schutz allerdings nicht, wenn Sie selbst oder mitversicherte Personen das Fahrzeug gesteuert haben.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Fahrzeuganprall versichert?
Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen.
Was zählt als Fahrzeuganprall?
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Sind auch abhandengekommene Sachen mitversichert?
Ja. Es wird auch entschädigt, wenn versicherte Sachen wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Besteht Schutz, wenn ich selbst das Fahrzeug gefahren habe?
Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht von Ihnen oder mitversicherten Personen betrieben werden.