In der Barmenia Hausratversicherung deckt der Premium Schutz auch Schäden durch unmittelbar in die Wohnung eindringende Witterungsniederschläge ab. Erfahren Sie, welche Schäden ersetzt werden, welche Fälle ausgeschlossen sind und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Versicherte Schäden:
Es werden Schäden durch unmittelbar in die versicherte Wohnung eindringende Witterungsniederschläge ersetzt.
Nicht versichert sind Schäden,
- die auf einem durch Witterungsniederschläge verursachten Rückstau beruhen,
- die nach Witterungsniederschlägen durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau entstehen,
- die auf die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen zurückzuführen sind, auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Dringt Regen, Schnee oder anderer Niederschlag direkt in Ihre Wohnung ein und beschädigt dabei Ihren Hausrat, greift der Premium Schutz. Folgeschäden durch Rückstau, ansteigendes Grundwasser, über die Ufer tretende Gewässer oder Hochwasser sind hingegen nicht mitversichert. Auch eine langsam eindringende Feuchtigkeit über Gebäudeteile fällt nicht unter diesen Baustein. Für ersatzpflichtige Fälle steht ein festgelegter Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Witterungsniederschläge sind versichert?
Versichert sind Schäden durch unmittelbar in die versicherte Wohnung eindringende Witterungsniederschläge.
Ist ein durch Niederschläge verursachter Rückstau mitversichert?
Nein. Schäden, die auf einem durch Witterungsniederschläge verursachten Rückstau beruhen, sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Hochwasser oder Grundwasseranstieg abgedeckt?
Nein. Schäden, die nach Witterungsniederschlägen durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau entstehen, sind nicht versichert.
Ist eine allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen versichert?
Nein. Schäden durch die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen sind nicht versichert, auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.