Mit der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz sind Vermögensschäden abgesichert, die Ihnen beim privaten Online-Banking durch Phishing-Angriffe per gefälschter E-Mail, Kurznachricht oder Social-Media-Nachricht entstehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Obliegenheit Sie erfüllen müssen und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
1. Versicherte Vermögensschäden beim privaten Online-Banking:
Vermögensschäden, die Ihnen beim privaten Online-Banking entstehen, sind unter den folgenden Voraussetzungen versichert:
- Sie werden durch gefälschte E-Mails, Kurznachrichten oder durch über Social-Media-Dienste (z. B. WhatsApp, Instagram) übermittelte Nachrichten in für Sie nicht erkennbarer Form getäuscht (Phishing-Angriff) und
- Sie übermitteln deshalb die für das Online-Banking erforderlichen Zugangs- und Identifikationsdaten (wie z. B. „Persönliche Identifikationsnummer" (PIN) oder „Transaktionsnummer" (TAN)) von privaten Bankkonten an unbefugte Dritte,
- die mit diesen Zugangsdaten Online-Überweisungen elektronisch veranlassen,
- woraufhin die kontoführende Bank diese Überweisungsaufträge durchführt.
Dieser Schutz gilt in gleicher Weise für private Bankkonten der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
2. Mehrere Überweisungen aus einem Phishing-Angriff:
Werden mit den in einem einzigen Phishing-Angriff widerrechtlich erlangten Zugangs- und Identifikationsdaten mehrere Überweisungen durchgeführt, gilt das als ein Versicherungsfall.
3. Obliegenheit:
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die elektronischen Geräte, die zum Online-Banking genutzt werden, durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. aktive Firewall und Virenscanner) regelmäßig gesichert, geprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
4. Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Fallen Sie beim privaten Online-Banking auf einen Phishing-Angriff herein und geben dadurch Ihre Zugangsdaten unbewusst an Betrüger weiter, die damit Überweisungen von Ihrem Konto veranlassen, springt der Premium Schutz für den entstandenen Vermögensschaden ein. Wichtig ist, dass Sie Ihre für das Online-Banking genutzten Geräte durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen aktuell und geschützt halten. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vorstehenden Angaben.
Häufige Fragen
Welche Vermögensschäden sind beim Online-Banking versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen beim privaten Online-Banking entstehen, wenn Sie durch einen Phishing-Angriff getäuscht werden und deshalb Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten (z. B. PIN oder TAN) an unbefugte Dritte übermitteln, die damit Online-Überweisungen veranlassen, die die Bank durchführt.
Sind auch Konten von Mitbewohnern mitversichert?
Ja. Der Schutz gilt in gleicher Weise für private Bankkonten der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Gelten mehrere Überweisungen aus einem Angriff als ein Versicherungsfall?
Ja. Werden mit den in einem einzigen Phishing-Angriff widerrechtlich erlangten Zugangs- und Identifikationsdaten mehrere Überweisungen durchgeführt, gilt das als ein Versicherungsfall.
Welche Pflichten habe ich als Versicherter?
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zum Online-Banking genutzten elektronischen Geräte durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. aktive Firewall und Virenscanner) regelmäßig gesichert, geprüft und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.