Die Barmenia Hausratversicherung legt im Premium Schutz genau fest, welche Schäden durch Sturm und Hagel sowie wetterbedingte Risiken nicht abgesichert sind – etwa Sturmflut, eindringender Regen durch offene Fenster, Grundwasser, Brand oder Trockenheit. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden sind von der Deckung ausgenommen.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- a) Sturmflut;
- b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- c) Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- e) Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an:
- f) Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- g) Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz deckt Sturm- und Hagelschäden ab, klammert aber bestimmte Situationen ausdrücklich aus. Kommt es beispielsweise durch Sturmflut, eindringenden Regen bei offenen Fenstern, Grundwasser, Brand oder Trockenheit zu Schäden, greift dieser Baustein nicht. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden sowie an Gegenständen im Freien sind grundsätzlich ausgenommen – mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind ausdrücklich nicht versichert.
Ist eindringender Regen durch offene Fenster gedeckt?
Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Ausnahme: Die Öffnungen sind durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Sind Gegenstände außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Greift der Schutz bei nicht bezugsfertigen Gebäuden?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Dies gilt auch für die dort befindlichen Sachen.
Sind Grundwasserschäden abgesichert?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.