In der Barmenia Hausratversicherung sind bestimmte Leitungswasserschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden. Welche Fälle im Einzelnen nicht versichert sind, zeigt diese Übersicht.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden:
- a) durch Plansch- oder Reinigungswasser;
- b) durch Schwamm;
- c) durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- d) durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- e) durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- f) durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- g) an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Aufstellung zeigt als unverbindliche Lesehilfe, welche Wasserschäden nicht als Leitungswasserschaden gelten. Wasser aus Naturereignissen wie Überschwemmung, Grundwasser oder Witterungsniederschlägen fällt ebenso wenig darunter wie Schäden durch Reinigungs- oder Planschwasser, Schwamm oder bestimmte Ereignisse an Sprinkler- und Berieselungsanlagen. Auch Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Überschwemmung über die Leitungswasserversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser versichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Gilt der Schutz auch für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die dort befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch grundsätzlich ausgeschlossen?
Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind ausgeschlossen – es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Was gilt bei Schäden durch Sprinkler oder Berieselungsdüsen?
Nicht versichert sind Schäden durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.