Die Barmenia Hausratversicherung übernimmt im Premium Schutz Schäden durch Leitungswasser und Bruchschäden – von bestimmungswidrig ausgetretenem Wasser aus Rohren, Heizungs- und Klimaanlagen bis zu frostbedingten Brüchen an Rohren und Installationen im Gebäude. Erfahren Sie, welche Gefahren, Anlagen und Bereiche konkret abgesichert sind.
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden
- Bruchschäden
2. Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
- b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
- c) Heizungs- oder Klimaanlagen,
- d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Schwimmbecken, Wasserbetten oder Aquarien,
- Regenfallrohren, die im Gebäude verlaufen,
- Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
f) Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
3. Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
(1) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- b) von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- d) der Gasversorgung.
Das setzt voraus, dass diese Rohre gemäß a) bis d) kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
(2) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Tritt Wasser dort aus, wo es nicht hingehört – etwa aus Wasserleitungen, angeschlossenen Geräten, Heizungs- oder Klimaanlagen –, ist der beschädigte Hausrat abgesichert. Auch Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Schwimmbecken oder inneliegenden Regenfallrohren zählt dazu. Zusätzlich sind Brüche an Rohren und bestimmten Installationen im Gebäude mitversichert, insbesondere wenn Frost die Ursache ist. Wichtig ist die Abgrenzung: Was unterhalb der Bodenplatte liegt, gehört ohne besondere Vereinbarung nicht dazu.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, verbundenen Schläuchen und Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen ausgetreten ist. Ebenso zählt Wasser aus Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien, im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren sowie Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen dazu.
Sind auch andere Flüssigkeiten und Wasserdampf mitversichert?
Dem Leitungswasser gleichgestellt sind Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Welche Bruchschäden sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasser- und Gasversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Zusätzlich sind frostbedingte Bruchschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen, Anschlussschläuchen sowie Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern versichert – jeweils innerhalb von Gebäuden.
Zählen Solarheizungsrohre auf dem Dach dazu?
Ja, Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.