In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz besteht bei Einbruch, Raub und Vandalismus kein Versicherungsschutz für Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt zusammen: Schäden, die durch die genannten weiteren Naturgefahren entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dieser Ausschluss greift auch dann, wenn andere Ursachen an dem Schaden mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Gilt der Ausschluss auch, wenn mehrere Ursachen zusammenwirken?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Überschwemmung in der Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Für Schäden durch Überschwemmung besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Schäden durch Erdbeben oder Vulkanausbruch versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben und Vulkanausbruch gehören zu den nicht versicherten weiteren Naturgefahren.