Die Barmenia Hausratversicherung ersetzt im Premium Schutz auch Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn Täter sich durch Manipulation (Hacken) von Smart-Home-Sicherungskomponenten Zutritt zur Wohnung verschaffen – unter klar geregelten Voraussetzungen zum Nachweis der Manipulation.
Komponenten der Smart-Home-Sicherung:
Komponenten der Smart-Home-Sicherung sind Geräte, die die optische Überwachung des Versicherungsortes und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung der Gebäudeöffnungen beeinflussen (z. B. Melder, Sensoren, Kameras).
Wann Einbruchdiebstahl vorliegt:
Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn sich der Dieb widerrechtlichen Zutritt zu der Wohnung verschafft hat, die durch Smart-Home-Komponenten ordnungsgemäß gegen unbefugtes Betreten und Eindringen gesichert war. Der Zutritt erfolgt dabei durch Manipulation (Hacken) der Smart-Home-Sicherungskomponenten.
Voraussetzung:
Weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber eines Bedienelementes dürfen die Manipulation der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben.
Nachweis der Manipulation:
Die Manipulation ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Sie ist erst dann bewiesen, wenn eine Außerkraftsetzung der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch eine befugte Person nach den gegebenen Umständen unwahrscheinlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Lesehilfe fasst den Inhalt unverbindlich zusammen: Verschafft sich ein Dieb Zugang zur Wohnung, indem er ein Smart-Home-Sicherungssystem hackt, kann dies als Einbruchdiebstahl gelten. Wichtig ist, dass das System ordnungsgemäß gesichert war und niemand mit Zugriff das Hacken durch Unachtsamkeit erleichtert hat. Außerdem reicht ein bloßer Verlust von Gegenständen nicht aus – es muss nachvollziehbar sein, dass die Sicherung tatsächlich manipuliert wurde.
Häufige Fragen
Was zählt zu den Komponenten der Smart-Home-Sicherung?
Dazu gehören Geräte, die die optische Überwachung des Versicherungsortes und die Kontrolle der Öffnung bzw. Schließung der Gebäudeöffnungen beeinflussen, zum Beispiel Melder, Sensoren und Kameras.
Gilt das Hacken von Smart Home als Einbruchdiebstahl?
Ja. Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn sich der Dieb durch Manipulation (Hacken) der ordnungsgemäß gegen unbefugtes Betreten gesicherten Smart-Home-Komponenten widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung verschafft hat.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber eines Bedienelementes dürfen die Manipulation der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben.
Wann gilt die Manipulation als bewiesen?
Nicht schon dann, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Sie ist erst dann bewiesen, wenn eine Außerkraftsetzung der Smart-Home-Sicherungskomponenten durch eine befugte Person nach den gegebenen Umständen unwahrscheinlich ist.