Die Barmenia Hausratversicherung schützt im Premium Schutz auch vor einfachem Diebstahl von Alarm- und Schutzeinrichtungen wie Bewegungsmeldern, Überwachungskameras oder Alarmgebern, die den versicherten Hausrat sichern und sich außerhalb der Wohnung, aber innerhalb des Grundstücks befinden.
Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl besteht für technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen (z. B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und sich außerhalb der versicherten Räumlichkeiten, aber innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Was bedeutet das konkret?
Geräte, die Ihren Hausrat absichern sollen – etwa Kameras oder Bewegungsmelder – sind im Premium Schutz auch dann mitversichert, wenn sie selbst gestohlen werden. Voraussetzung ist, dass sie außerhalb der Wohnräume, aber noch auf dem Grundstück angebracht sind, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Diese unverbindliche Lesehilfe ersetzt nicht die verbindlichen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind gegen Diebstahl versichert?
Versichert sind technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Bewegungsmelder, Überwachungskameras und Alarmgeber, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen.
Gilt der Schutz auch außerhalb der Wohnung?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht für Einrichtungen, die sich außerhalb der versicherten Räumlichkeiten, aber innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Welche Art von Diebstahl ist abgedeckt?
Der Versicherungsschutz besteht gegen einfachen Diebstahl der Alarm- und Schutzeinrichtungen.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung bietet die Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz.