Die Barmenia Hausratversicherung erstattet im Premium Schutz auch einfachen Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden – etwa wenn ein Dieb ein Schließfach oder einen Spind aufbricht oder falsche Schlüssel benutzt. Erfahren Sie hier, welche Sachen mitversichert sind und welche vom Schutz ausgenommen bleiben.
Versicherungsschutz für versicherte Sachen gegen einfachen Diebstahl besteht auch, wenn ein Dieb außerhalb von Gebäuden ein Schließfach oder einen Spind aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt.
Nicht versichert sind:
- die im Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen
- elektronische Geräte sowie Foto-/Filmapparate jeweils einschließlich Zubehör
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre versicherten Sachen im Freien in einem verschlossenen Behältnis wie einem Schließfach oder Spind lagern und ein Dieb dieses aufbricht oder mit falschen bzw. ungeeigneten Werkzeugen öffnet, greift der Schutz für einfachen Diebstahl. Ausgenommen bleiben jedoch Wertsachen, elektronische Geräte und Foto-/Filmapparate – jeweils samt Zubehör.
Häufige Fragen
Wann besteht Schutz bei Diebstahl aus einem Behältnis im Freien?
Der Schutz besteht, wenn ein Dieb außerhalb von Gebäuden ein Schließfach oder einen Spind aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere, nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt.
Welche Behältnisse sind gemeint?
Gemeint sind verschlossene Behältnisse außerhalb von Gebäuden, beispielsweise ein Schließfach oder ein Spind.
Welche Sachen sind von diesem Schutz ausgenommen?
Nicht versichert sind die im Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen sowie elektronische Geräte und Foto-/Filmapparate jeweils einschließlich Zubehör.
In welchem Tarif ist diese Leistung enthalten?
Diese Leistung bietet die Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz.