Wer eine Hausratversicherung der Barmenia im Premium Schutz abschließt, ist gegen Vandalismus abgesichert: Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen durch mutwillige Handlungen unbefugter Dritter vorsätzlich beschädigt oder zerstört werden, etwa durch Graffiti – auch außerhalb des Versicherungsortes.
Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die – auch außerhalb des Versicherungsortes – durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört werden (z. B. durch Graffiti).
Nicht versichert ist die mutwillige Beschädigung von Fahrrädern/Elektrofahrrädern und Fahrradanhängern. Die Mitversicherung solcher Schäden kann besonders vereinbart werden.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr versichertes Eigentum absichtlich von einer unbefugten Person beschädigt oder zerstört – zum Beispiel durch Graffiti – greift der Vandalismus-Schutz im Premium Schutz. Dieser Schutz gilt auch, wenn sich die betroffenen Sachen außerhalb des Versicherungsortes befinden. Für Fahrräder, Elektrofahrräder und Fahrradanhänger ist der Schutz gegen mutwillige Beschädigung nicht automatisch enthalten, kann aber gesondert vereinbart werden.
Häufige Fragen
Was ist beim Vandalismus-Schutz versichert?
Versichert sind versicherte Sachen, die durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört werden, zum Beispiel durch Graffiti.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsortes?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des Versicherungsortes.
Sind Fahrräder gegen Vandalismus versichert?
Nein, die mutwillige Beschädigung von Fahrrädern, Elektrofahrrädern und Fahrradanhängern ist nicht versichert.
Kann ich Fahrräder trotzdem gegen Vandalismus absichern?
Ja, die Mitversicherung solcher Schäden kann besonders vereinbart werden.