Mit der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz sind Sie gegen Trickdiebstahl abgesichert: Werden Sie oder eine in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von fremden Personen getäuscht, die sich ohne Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen und versicherte Sachen entwenden, leistet der Versicherer Entschädigung – begrenzt auf 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Wann leisten wir Entschädigung für Trickdiebstahl?
Wenn Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person
- durch eine oder mehrere fremde Person/en getäuscht werden,
- die sich ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt
- Zutritt zu der versicherten Wohnung verschafft/verschaffen und dort versicherte Sachen entwenden,
leisten wir Entschädigung für diesen sogenannten Trickdiebstahl.
Begrenzung der Entschädigung:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 10.000 EUR.
Was bedeutet das konkert?
Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich fremde Personen durch Täuschung – also ohne Gewalt anzuwenden oder anzudrohen – Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen und dort versicherte Sachen entwenden. Betroffen sind Sie selbst oder eine Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Für solche Fälle wird im Premium Schutz eine Entschädigung geleistet.
Häufige Fragen
Was gilt als Trickdiebstahl?
Als Trickdiebstahl gilt es, wenn eine oder mehrere fremde Personen Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person täuschen, sich ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt Zutritt zur versicherten Wohnung verschaffen und dort versicherte Sachen entwenden.
Bis zu welcher Höhe wird bei Trickdiebstahl geleistet?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Muss Gewalt im Spiel sein, damit Trickdiebstahl versichert ist?
Nein. Beim Trickdiebstahl verschaffen sich die fremden Personen gerade ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt Zutritt zur Wohnung.
Für wen gilt der Schutz gegen Trickdiebstahl?
Der Schutz gilt für Sie sowie für eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.