Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium Schutz den einfachen Diebstahl versicherter Sachen ab, die sich in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Kuranstalten, Pflege- oder Altenheimen sowie in Räumen einer Arzt- oder Heilpraxis befinden – für Wertsachen gilt dabei eine besondere Entschädigungsgrenze.
Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen und sich innerhalb der folgenden Einrichtungen befinden:
- eines Krankenhauses
- einer Rehabilitationseinrichtung
- einer Kuranstalt
- eines Pflege- oder Altenheimes
Ebenso sind die Sachen in den Räumen einer Arzt- oder Heilpraxis versichert, in denen Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Behandlung oder Beratung befindet.
Nur für die im Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 600 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihnen oder einer mit Ihnen zusammenlebenden Person während eines Aufenthalts in einer medizinischen oder pflegerischen Einrichtung Gegenstände gestohlen, greift dieser Baustein. Auch bei einem Besuch in einer Arzt- oder Heilpraxis sind mitgebrachte Sachen geschützt. Für Wertsachen besteht eine gesonderte Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
In welchen Einrichtungen ist der Diebstahl mitversichert?
Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen innerhalb eines Krankenhauses, einer Rehabilitationseinrichtung, einer Kuranstalt sowie eines Pflege- oder Altenheimes.
Sind auch Sachen in einer Arzt- oder Heilpraxis versichert?
Ja. Sachen sind in den Räumen einer Arzt- oder Heilpraxis versichert, in denen Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Behandlung oder Beratung befindet.
Wessen Sachen sind geschützt?
Geschützt sind versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Ja. Nur für die im Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 600 EUR begrenzt.
Welche Art von Diebstahl ist abgesichert?
Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen innerhalb der genannten Einrichtungen und Praxisräume.