Mit dem Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung sind Ihre Sachen auch bei einfachem Diebstahl am Arbeitsplatz abgesichert – etwa während der üblichen Arbeitszeiten in dem Gebäude, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Erfahren Sie, welche Geräte zum Zeitwert erstattet werden und bis zu welcher Höhe die Entschädigung reicht.
Versicherte Sachen sind gegen einfachen Diebstahl auch an Ihrem Arbeitsplatz oder am Arbeitsplatz einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person versichert, wenn sich der Diebstahl ereignet:
- außerhalb des Versicherungsortes
- während der üblichen Arbeitszeiten in dem Gebäude, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.
Elektronische Geräte und Foto-/Filmapparate jeweils einschließlich Zubehör werden nicht zum Neuwert, sondern zum Zeitwert erstattet. Als Zeitwert gilt der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Nicht versichert sind die in Beitrag „Wertsachen" genannten Wertsachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen etwas am Arbeitsplatz gestohlen, greift dieser Baustein auch dann, wenn der Dieb keine besonderen Hindernisse überwinden musste (einfacher Diebstahl). Voraussetzung ist, dass der Diebstahl außerhalb Ihrer Wohnung und während der üblichen Arbeitszeiten in dem Gebäude passiert, in dem Sie oder eine mit Ihnen zusammenlebende Person arbeiten. Für bestimmte Geräte gibt es statt des Neuwerts den Zeitwert, und die Erstattung ist je Schadenfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Ist auch einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz versichert?
Ja. Versicherte Sachen sind gegen einfachen Diebstahl am Arbeitsplatz versichert, wenn sich der Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes und während der üblichen Arbeitszeiten in dem Gebäude ereignet, in dem sich der Arbeitsplatz befindet.
Gilt der Schutz auch für Angehörige?
Ja. Der Schutz gilt auch am Arbeitsplatz einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
Wie werden elektronische Geräte und Foto-/Filmapparate erstattet?
Elektronische Geräte und Foto-/Filmapparate jeweils einschließlich Zubehör werden nicht zum Neuwert, sondern zum Zeitwert erstattet. Als Zeitwert gilt der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Wertsachen mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind die im Beitrag „Wertsachen" genannten Wertsachen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.