Mit dem Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung sind Ihre versicherten Sachen auch beim Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen abgesichert – etwa im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs oder in der Kajüte eines Bootes. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
1. Versicherte Sachen und Aufbewahrungsorte:
Für versicherte Sachen, ausgenommen die in Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen, besteht Versicherungsschutz im:
- verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Gepäckbox eines Kraftfahrzeuges (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers;
- Innenraum (Kajüte, Backskiste oder Ähnliches) eines Wassersportfahrzeuges, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die genannten Räumlichkeiten fest umschlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
2. Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird aus Ihrem Auto, Wohnmobil, Anhänger oder Boot etwas gestohlen, kann der Premium Schutz einspringen. Wichtig ist, dass die Sachen sicher verschlossen aufbewahrt werden – also in einem fest umschlossenen und abgeschlossenen Raum. Für Boote muss dieser Innenraum zusätzlich mit mindestens einem Sicherheitsschloss gesichert sein. Ein bloßes Abdecken mit einer Plane reicht nicht aus. Wertsachen und fremdes Eigentum sind hier nicht mitversichert, und die Leistung ist pro Versicherungsfall gedeckelt.
Häufige Fragen
Wo müssen meine Sachen im Fahrzeug aufbewahrt werden?
Versicherungsschutz besteht im verschlossenen Innen- oder Kofferraum oder in der verschlossenen Gepäckbox eines Kraftfahrzeuges (einschließlich Wohnmobil) oder Anhängers. Bei Wassersportfahrzeugen im Innenraum wie Kajüte oder Backskiste, der durch mindestens ein Sicherheitsschloss verschlossen sein muss.
Reicht eine Plane oder Persenning als Schutz aus?
Nein. Die Räumlichkeiten müssen fest umschlossen sein. Planen, Persenninge oder Ähnliches gelten nicht als fest umschlossen.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Sind Wertsachen mitversichert?
Nein. Die in Beitrag „Wertsachen“ genannten Wertsachen sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen.
Ist fremdes Eigentum abgesichert?
Nein. Fremdes Eigentum ist nicht versichert.