Wer mit der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz auf Kreuzfahrt oder mit dem Schlafwagen unterwegs ist, kann sich gegen Diebstahl absichern: Werden Sachen aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen entwendet, zerstört oder beschädigt, leistet der Versicherer Entschädigung – auch bei Einsatz falscher Schlüssel oder unbefugter Werkzeuge.
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
Was bedeutet das konkret?
Wird während einer Reise etwas aus einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff oder aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil gestohlen, springt der Premium Schutz ein. Das gilt auch, wenn Gegenstände dabei kaputtgehen. Als Diebstahl zählt neben dem Aufbrechen auch, wenn sich jemand mit einem falschen Schlüssel oder unpassendem Werkzeug Zugang verschafft. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus einer Schiffskabine über die Hausratversicherung abgesichert?
Ja. Im Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung wird Entschädigung geleistet, wenn versicherte Sachen durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen entwendet werden.
Gilt der Schutz auch für Schlafwagenabteile?
Ja. Auch bei Diebstahl aus verschlossenen Schlafwagenabteilen wird geleistet.
Sind auch beschädigte oder zerstörte Sachen mitversichert?
Ja. Es wird auch Entschädigung geleistet, wenn versicherte Sachen bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Zählt auch der Einsatz falscher Schlüssel oder Werkzeuge als Aufbrechen?
Ja. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.