Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium Schutz einfachen Diebstahl auf dem Grundstück ab und schützt damit Wäsche, Gartenmöbel, den Rasen-Mähroboter, Kinderspielgeräte, Waschmaschinen und weitere Sachen rund um Ihre Wohnung. Erfahren Sie, welche Gegenstände versichert sind und welche Entschädigungsgrenze für Gartenskulpturen und Zierbrunnen gilt.
Versicherungsschutz besteht gegen einfachen Diebstahl der nachstehend genannten Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich befunden haben:
- innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Versichert sind:
- Wäsche und Bekleidung, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen, Bleichen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben;
- Gartenmöbeln und Gartengeräten einschließlich Rasen-Mähroboter;
- Gartenskulpturen, Zierbrunnen;
- Wäschespinnen, Trampolins, Spielgerüste und Grills;
- Kinder-Spielgeräte und -spielfahrzeuge (z. B. Gokart), Sportgeräte;
- Waschmaschinen und Wäschetrocknern;
- Schafe, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel, Futter- und Streuvorräte, sofern die Haltung dieser Tiere nicht gewerblich und/oder landwirtschaftlich betrieben wird.
Nicht versichert ist fremdes Eigentum.
Die Entschädigung ist nur für Gartenskulpturen und Zierbrunnen je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird etwas von Ihrem Grundstück oder aus gemeinschaftlich genutzten Räumen des Gebäudes gestohlen, greift der Premium Schutz auch dann, wenn keine Einbruchspuren vorliegen. Abgedeckt sind typische Gegenstände rund um Haus und Garten – etwa Gartenmöbel, der Rasen-Mähroboter, Spielgeräte oder Wäsche im Freien. Fremdes Eigentum ist nicht mitversichert, und für Gartenskulpturen und Zierbrunnen gibt es eine gesonderte Entschädigungsgrenze.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherter Ort beim Diebstahl auf dem Grundstück?
Versichert sind Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes befunden haben.
Ist mein Rasen-Mähroboter mitversichert?
Ja, Gartenmöbeln und Gartengeräten einschließlich Rasen-Mähroboter sind gegen einfachen Diebstahl auf dem Grundstück versichert.
Gibt es eine Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigung ist nur für Gartenskulpturen und Zierbrunnen je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Ist fremdes Eigentum abgedeckt?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Sind auch Tiere im Garten versichert?
Versichert sind Schafe, Ziegen, Hasen, Kaninchen und Geflügel sowie Futter- und Streuvorräte, sofern die Haltung dieser Tiere nicht gewerblich und/oder landwirtschaftlich betrieben wird.