Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium Schutz auch den einfachen Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen wie Rollatoren ab – etwa wenn die Sachen im Gebrauch waren oder im Treppenhaus des Gebäudes abgestellt waren. Erfahren Sie, welche Nachweise Sie im Schadenfall benötigen und welche Obliegenheiten gelten.
Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl:
Für Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle sowie Gehhilfen (z. B. Rollator) besteht Versicherungsschutz auch für Schäden durch einfachen Diebstahl, wenn nachweislich die Sachen zur Zeit des Diebstahls:
- in Gebrauch waren oder
- in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) des Gebäudes abgestellt waren, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Mitversicherte verbundene Sachen:
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/der Gehhilfe verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen bzw. dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/der Gehhilfe entwendet worden sind.
Besondere Obliegenheit im Schadensfall:
Sie haben geeignete Unterlagen, die die Identität der versicherten Sache belegen (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und, sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder -kennzeichen), zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann.
Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen im Premium Schutz ein Kinderwagen, Rollstuhl, Krankenfahrstuhl oder eine Gehhilfe gestohlen, ist auch der sogenannte einfache Diebstahl abgesichert – also ohne Einbruch. Wichtig ist, dass die Sache gerade genutzt wurde oder im Treppenhaus bzw. gemeinschaftlichen Räumen Ihres Wohngebäudes stand. Zubehör ist mitversichert, wenn es gemeinsam mit dem Gerät entwendet wurde. Bewahren Sie am besten Nachweise zur Identität des Geräts auf, damit Sie im Schadenfall alles belegen können.
Häufige Fragen
Ist einfacher Diebstahl eines Kinderwagens mitversichert?
Ja. Im Premium Schutz besteht Versicherungsschutz auch bei einfachem Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen, Krankenfahrstühlen und Gehhilfen, wenn die Sachen zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch waren oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch im Treppenhaus) des Gebäudes abgestellt waren, in dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Ist Zubehör wie eine Einkaufstasche am Rollator mitversichert?
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/der Gehhilfe verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Kinderwagen bzw. dem Rollstuhl/Krankenfahrstuhl/der Gehhilfe entwendet worden sind.
Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall vorlegen?
Sie müssen geeignete Unterlagen zur Identität der versicherten Sache beschaffen und aufbewahren – etwa Hersteller, Typbezeichnung/Modell und, sofern üblicherweise vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder -kennzeichen –, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise habe?
Verletzen Sie die Pflicht, geeignete Unterlagen zu beschaffen und aufzubewahren, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können.
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.