Mit dem Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung sind Fahrräder und Fahrradanhänger auch gegen einfachen Diebstahl abgesichert – inklusive Pedelecs bis 25 km/h. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie Sie Ihr Rad sichern müssen und welche Nachweise im Schadensfall wichtig sind.
1. Für Fahrräder und Fahrradanhänger
Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl.
Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die vorgenannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden.
Lose mit dem Fahrrad/Fahrradanhänger verbundene und regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind.
Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
2. Besondere Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadensfalles
Sie müssen das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
3. Besondere Obliegenheit im Schadensfall
Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige geeignete Unterlagen, die den Erwerb und die Identität der versicherten Fahrräder/Fahrradanhänger belegen, zu beschaffen und aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Zur Identität gehören:
- Hersteller
- Typbezeichnung/Modell
- Rahmennummer
Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
4. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz greift, wenn Ihr abgeschlossenes Fahrrad gestohlen wird – auch ohne Einbruch. Wichtig ist, dass Sie das Rad mit einem eigenständigen Schloss sichern und die Belege zu Ihrem Rad aufbewahren. Auch bestimmte Pedelecs sind mitversichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs beim Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (Pedelecs), die nur bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h unterstützen, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Eine elektrische Anfahrhilfe bis nicht mehr als 6 km/h ist ebenfalls versichert. Nicht versichert sind Elektrofahrräder, die diese Geschwindigkeitsgrenzen überschreiten.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern?
Sie müssen das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Welche Unterlagen brauche ich im Schadensfall?
Sie müssen den Kaufbeleg sowie geeignete Unterlagen beschaffen und aufbewahren, die Erwerb und Identität (Hersteller, Typbezeichnung/Modell und Rahmennummer) belegen, soweit Ihnen das billigerweise zugemutet werden kann.
Was passiert, wenn ich keine Belege habe?
Verletzen Sie diese Pflicht, können Sie eine Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Ist der Akku eines Elektrofahrrads mitversichert?
Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.