Die Barmenia Hausratversicherung sichert im Premium Schutz Ihren Hausrat umfassend gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub ab. Erfahren Sie, wann ein Einbruchdiebstahl mit falschem oder richtigem Schlüssel vorliegt, was als Vandalismus gilt und welche Formen von Raub – von Gewaltanwendung bis räuberischer Erpressung – abgedeckt sind.
1. Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
(1) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
(2) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
(3) Einschleichen oder Verborgen halten
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte.
(4) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten.
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
(5) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
Dies liegt in folgenden Fällen vor:
- a) Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
- b) Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei haben weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
2. Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
3. Raub
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
(1) Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
(2) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
(3) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
(4) Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort)
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt anwendenden Täters an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme herangeschafft werden.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht hilft Ihnen einzuordnen, wann ein Schadenfall durch Diebstahl oder Gewalt unter den Premium Schutz fällt. Beim Einbruchdiebstahl kommt es darauf an, wie der Täter in den Raum oder an ein Behältnis gelangt ist – etwa durch Aufbrechen, mit einem falschen Schlüssel, durch Einschleichen oder in bestimmten Fällen sogar mit einem richtigen Schlüssel. Vandalismus setzt voraus, dass der Täter nach einem Einbruch am Versicherungsort Sachen absichtlich zerstört. Von Raub spricht man, wenn Gewalt oder deren Androhung im Spiel ist oder Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben stehende Bedingungstext.
Häufige Fragen
Zählt ein Diebstahl mit dem richtigen Schlüssel als Einbruchdiebstahl?
Ja, in bestimmten Fällen. Das gilt, wenn sich der Dieb den richtigen Schlüssel vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub beschafft hat, oder wenn er ihn durch Diebstahl beschafft hat, ohne dass Sie oder der Gewahrsamsinhaber diesen Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht haben. Der Einbruchdiebstahl, Raub oder Diebstahl des Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
Ist ein Trickdiebstahl über die Raub-Regelung abgedeckt?
Nein. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden – das gilt für einfachen Diebstahl und Trickdiebstahl.
Wann liegt Vandalismus nach einem Einbruch vor?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Gilt Raub auch, wenn ich durch eine Ohnmacht wehrlos war?
Ja. Werden Ihnen versicherte Sachen weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war, gilt dies als Raub. Voraussetzung ist, dass der Verlust der Widerstandskraft auf einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands beruht, die unmittelbar vor der Wegnahme bestand und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden ist.
Sind auch andere Personen in der Wohnung mitversichert?
Bei der Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft stehen Ihnen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.