Die Barmenia Hausratversicherung leistet im Premium Schutz keine Entschädigung, wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen oder nach dem Schaden arglistig täuschen. Bei grober Fahrlässigkeit wird hingegen nicht gekürzt – hier lesen Sie, worauf es ankommt.
1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
b) Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht herbeiführt, erhält keine Zahlung. Auch wer nach einem Schaden über wichtige Punkte bewusst falsche Angaben macht, verliert den Anspruch. Bei bloß grober Unachtsamkeit verzichtet die Barmenia dagegen darauf, die Leistung zu kürzen. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden?
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist die Barmenia von der Entschädigungspflicht frei.
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Leistung gekürzt?
Nein. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet die Barmenia auf den Einwand und auf eine Leistungskürzung.
Wann gilt Vorsatz als bewiesen?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, gilt sie als bewiesen.
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach dem Schaden?
Täuschen Sie arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, oder versuchen dies, ist die Barmenia von der Entschädigungspflicht frei.
Wann gilt eine Täuschung als bewiesen?
Wenn die Täuschung oder der Täuschungsversuch in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt ist.