Erhalten Sie mit der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz gestohlene oder abhandengekommene Sachen zurück, gelten klare Regeln: Anzeigepflicht in Textform, Fristen von zwei Wochen sowie Wahlrechte rund um Entschädigung, Rückzahlung, beschädigte Gegenstände und kraftlos erklärte Wertpapiere.
1. Anzeigepflicht
Erhalten wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, haben wir bzw. Sie dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss in Textform erfolgen.
2. Entschädigung
Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
(1) Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Andernfalls müssen Sie uns eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
(2) Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten.
Andernfalls gelten folgende Regelungen:
- a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tu Sie das nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
- b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts müssen Sie sie im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen.
Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.
3. Beschädigte Sachen
Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
4. Mögliche Rückerlangung
Wenn es Ihnen möglich ist, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurück zu erlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die Sache als zurückerhalten.
5. Übertragung der Rechte
Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
6. Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers.
Sie können die Entschädigung jedoch behalten, soweit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Taucht eine gestohlene oder verlorene Sache wieder auf, sollten Sie das dem Versicherer umgehend in Textform mitteilen. Je nachdem, ob bereits eine Entschädigung gezahlt wurde und in welcher Höhe, können Sie den Gegenstand behalten oder erhalten die Entschädigung – teils müssen Sie eine bereits erhaltene Zahlung zurückgeben oder die Sache dem Versicherer überlassen. Für beschädigte Gegenstände und für kraftlos erklärte Wertpapiere gibt es eigene Regelungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Erhalten Sie oder der Versicherer Kenntnis über den Verbleib, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich und in Textform anzuzeigen.
Was gilt, wenn ich die Sache vor der abschließenden Entschädigung zurückbekomme?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls müssen Sie eine bereits geleistete – auch anteilige – Entschädigung zurückzahlen.
Welche Wahl habe ich nach Zahlung der abschließenden Entschädigung?
Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten je nach Höhe der Entschädigung die Regelungen zu voller oder anteiliger Höhe des Versicherungswerts.
Was passiert bei beschädigten wiederherbeigeschafften Sachen?
Behalten Sie beschädigte, wiederherbeigeschaffte Sachen, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Was gilt bei einem für kraftlos erklärten Wertpapier?
Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Die Entschädigung dürfen Sie behalten, soweit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen ein Zinsverlust entstanden ist.