Bei der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz erfahren Sie, wann die Entschädigung fällig wird, wann Sie eine Abschlagszahlung verlangen können und wie die Verzinsung mit einem Zinssatz zwischen 4 % und 6 % pro Jahr geregelt ist. Auch die Gründe, aus denen die Zahlung aufgeschoben werden kann, sind klar beschrieben.
1. Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
2. Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
(1) Entschädigung
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
(2) Zinssatz
Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
(3) Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gilt:
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
(4) Aufschiebung der Zahlung
Wir können die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Ausgezahlt wird die Entschädigung, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach endgültig geklärt ist. Zieht sich die Prüfung länger hin, können Sie schon vorab eine Abschlagszahlung erhalten. Kommt es zu Verzögerungen, wird der Betrag verzinst – innerhalb bestimmter Grenzen. In einigen Fällen kann die Auszahlung jedoch vorübergehend zurückgehalten werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt wurde.
Kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Sie wird ab dem Tag der Schadenmeldung verzinst. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.