In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz bildet der Versicherungswert die Grundlage der Entschädigung: In der Regel gilt der Neuwert, für Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungswert und für nicht mehr nutzbare Sachen der gemeine Wert. Die Versicherungssumme wird vereinbart, um 30 % Vorsorge erhöht und jährlich an die Verbraucherpreise angepasst.
1. Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
- (1) Versicherungswert ist der Neuwert: Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
- (2) Kunstgegenstände und Antiquitäten: Für sie ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
- (3) Nicht mehr verwendbare Sachen: Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können.
- (4) Begrenzung bei Wertsachen: Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
2. Versicherungssumme
- (1) Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
- (2) Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
- (3) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag.
Es gelten folgende Grundlagen:
(1) Anpassung an die Verbraucherpreise: Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dem entsprechend verändern wir die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“ verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres.
Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren Sie über die neue Versicherungssumme.
(2) Neuer Beitrag: Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
(3) Widerspruchsrecht: Sie können der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist.
Um die Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Widerspruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert sagt, mit welchem Wertmaßstab Ihr Hausrat angesetzt wird: meist zum Neuwert, bei Kunst und Antiquitäten zum Wiederbeschaffungswert und bei nicht mehr nutzbaren Sachen zum Verkaufswert. Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der diesem Wert entsprechen soll; ein Vorsorgebetrag und eine jährliche Anpassung an die Preisentwicklung sollen dafür sorgen, dass der Schutz mit den Kosten Schritt hält. Der genaue Umfang richtet sich stets nach Ihrem Vertrag.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert?
Der Versicherungswert ist die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. In der Regel ist es der Neuwert – der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Welcher Wert gilt für Kunstgegenstände und Antiquitäten?
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %. Sie wird zwischen Ihnen und uns vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen.
Wie wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Versicherungssumme wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Grundlage ist der maßgebliche Index des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI), veröffentlicht für den Monat September. Die Summe verändert sich zu Beginn jedes Versicherungsjahres und wird auf volle Euro aufgerundet.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Sie können der Anpassung in Textform innerhalb eines Monats widersprechen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Für die Frist genügt das rechtzeitige Absenden; damit wird die Anpassung nicht wirksam.