Mit der Außenversicherung im Premium Schutz der Barmenia Hausratversicherung sind Ihre versicherten Sachen auch außerhalb der eigenen Wohnung weltweit geschützt – etwa vorübergehend bis 24 Monate, während Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie beim ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen, Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren sowie welche Entschädigungsgrenzen gelten.
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ihrem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht:
- für Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Tauch- und Golfausrüstungen), die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden (z. B. dort, wo der Sport ausgeübt wird, wie in Vereinsheimen, Sportclubanlagen etc.),
- für Sachen, die sich in Ihrem aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnsitz befinden. Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer ständigen Wohnung versichert.
2. Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- eines freiwilligen Wehrdienstes;
- eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die Ausbildung bzw. der freiwillige Wehrdienst oder der sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird.
Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein eigener Hausstand begründet wurde.
3. Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder
Für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
4. Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, sofern nicht für einzelne Leistungserweiterungen etwas anderes vereinbart ist.
5. Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
6. Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Für die versicherten Gefahren "Wetterbedingte Luftbewegung" und "Hagel" gilt diese Ausnahmeregelung:
Versicherte Sachen sind gegen Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen und Hagel auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
7. Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist in den Fällen von
- Hausstand während der Ausbildung und Freiwilligendiensten und
- Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder
insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.
Weitere Grenzen:
- Für Wertsachen – auch Bargeld – gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
- Für Sportgeräte, die dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert Ihren Hausratschutz auf Dinge, die sich zeitweise nicht in Ihrer Wohnung befinden – zum Beispiel auf Reisen, im beruflich genutzten Zweitwohnsitz oder beim Sport. Auch wenn Kinder für Ausbildung, Wehr- oder Freiwilligendienst ausziehen oder ihren ersten eigenen Haushalt gründen, kann für einen begrenzten Zeitraum Schutz bestehen. Je nach Schadenart und Sachtyp gelten dabei besondere Voraussetzungen und Höchstgrenzen für die Entschädigung.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, wenn die Sachen Ihr Eigentum sind oder Ihrem Gebrauch dienen und sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
Wie lange gilt eine Sache noch als „vorübergehend“ außerhalb?
Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Sportgeräte, die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, und nicht für Sachen im aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnsitz.
Sind meine Kinder beim ersten eigenen Hausstand mitversichert?
Für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes Kindes (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt dieser Schutz.
Sind Naturgefahren über die Außenversicherung gedeckt?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Für wetterbedingte Luftbewegung und Hagel gilt eine Ausnahme: Hier sind versicherte Sachen auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Welche Entschädigungsgrenzen gelten?
Für Hausstand während Ausbildung/Freiwilligendiensten und die Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder ist die Entschädigung insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt. Für Wertsachen – auch Bargeld – gelten zusätzliche Grenzen, und für dauerhaft außerhalb der Wohnung versicherte Sportgeräte gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 10.000 EUR.