In der Barmenia Hausratversicherung mit Premium Schutz gilt als Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung – dazu zählen Wohnräume, bestimmte beruflich oder gewerblich genutzte Räume, Balkone und Terrassen, Nebengebäude, Garagen, gemeinschaftliche Kellerräume, Bankschließfächer sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Einliegerwohnung und ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
1. Räume zur Wohnnutzung
Diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
a) Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
b) Zur Wohnung gehören – unter den nachstehenden Voraussetzungen gemäß aa) bis dd) – auch Räume, die nicht ausschließlich über die Wohnung betreten werden können und die von Ihnen oder von einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden:
- als Büroräume oder
- für die Ausübung von folgenden Berufen genutzt werden:
- Chiropraktiker/in;
- Diätassistent/in;
- Ergotherapeut/in;
- Ernährungsberater/in;
- Fußpfleger/in;
- Heilerziehungspfleger/in;
- Heilpädagoge/Heilpädagogin;
- Heilpraktiker/in;
- Kosmetiker/in;
- Krankengymnast/in;
- Kunstlehrer/in;
- Kunstmaler/in;
- Logopäde/Logopädin;
- Masseur/Masseurin;
- Musiklehrer/in;
- Musiktherapeut/in;
- Ökotrophologe/Ökotrophologin;
- Osteopath/in;
- Physiotherapeut/in;
- Podologe/Podologin;
- Psychologe/Psychologin;
- Psychotherapeut/in;
- Schönheitspfleger/in (z. B. Maniküre, Pediküre);
- Sprach-/Heilpädagoge/Sprach-/Heilpädagogin;
- Sprachtherapeut/in.
Für diese Räume besteht Versicherungsschutz nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- aa) Die beruflich oder gewerblich genutzten Räume befinden sich in einem Einfamilienhaus, das von Ihnen selbst bewohnt wird;
- bb) In diesen Räumen werden – mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person – keine Angestellten beschäftigt;
- cc) Der Wert der gesamten beruflich oder gewerblich genutzten Sachen ist in die Hausratversicherungssumme einzurechnen;
- dd) Der Anteil der Fläche dieser Räume beträgt nicht mehr als 50 % von der Gesamtfläche der Wohnräume einschließlich der gewerblich/beruflich genutzten Räume.
Diese Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht Versicherungsschutz nur für beruflich oder gewerblich genutzte Räume, die ausschließlich über die versicherte Wohnung zu betreten sind.
3. Loggien, Balkone und Terrassen sowie Nebengebäude
Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäuser. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
4. Gemeinschaftlich genutzte Räume
Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
5. Privat genutzte Garagen
Privat genutzte Garagen, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befinden.
6. Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung
Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt als Versicherungsort für Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch die Einliegerwohnung.
7. Tresorräume von Geldinstituten
Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
8. Beruflich bedingter Zweitwohnsitz
Für versicherten Hausrat, der sich dauerhaft in einer aus beruflicher Veranlassung von Ihnen oder dem mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner genutzten Wohnung befindet und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen ist, besteht Versicherungsschutz.
Die Entschädigung übernehmen wir je versichertem Schadensfall abweichend von der Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung bis zu 20.000 EUR.
Für Wertsachen gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 EUR.
(Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Darüber hinaus zählen aber auch weitere Bereiche dazu: etwa Balkone und Terrassen, Garagen und Gartenhäuser auf dem Grundstück, gemeinschaftlich genutzte Kellerräume, unter bestimmten Bedingungen ein Arbeitszimmer oder beruflich genutzte Räume, ein Bankschließfach sowie – bei einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz – auch dort dauerhaft befindlicher Hausrat. Für einige dieser Fälle gelten besondere Voraussetzungen und Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören außerdem unter anderem Wohnräume, bestimmte beruflich oder gewerblich genutzte Räume, Loggien, Balkone und Terrassen, Nebengebäude, gemeinschaftliche Räume, privat genutzte Garagen, eine vermietete Einliegerwohnung, Bankschließfächer sowie ein beruflich bedingter Zweitwohnsitz.
Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung mitversichert?
Ja. Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Sind Garagen mitversichert, die nicht am Wohnhaus liegen?
Privat genutzte Garagen gelten als Versicherungsort, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befinden.
Welche Grenzen gelten für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz?
Für dauerhaft dort befindlichen Hausrat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz. Die Entschädigung erfolgt je versichertem Schadensfall bis zu 20.000 EUR. Für Wertsachen gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von insgesamt 2.500 EUR.
Ist eine vermietete Einliegerwohnung versichert?
Bewohnen Sie ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt als Versicherungsort für Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch die Einliegerwohnung.