In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz erfahren Sie, welche Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden oder Antiquitäten versichert sind, welche Anforderungen Wertschutzschränke erfüllen müssen und welche Entschädigungsgrenzen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten.
1. Wertsachen
Versicherte Wertsachen sind:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht unter Schmucksachen genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
2. Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt:
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig.
3. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
(1) Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Sachen in Bankschließfächern.
(2) Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- 5.000 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 20.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 50.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Zu den Wertsachen zählen unter anderem Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle sowie bestimmte Kunst- und Sammlerstücke. Bewahren Sie diese Gegenstände in einem anerkannten und ausreichend schweren oder fest verankerten Wertschutzschrank auf, gilt der Schutz bis zur Versicherungssumme. Lagern die Wertsachen dagegen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks, greifen für die einzelnen Kategorien feste Höchstbeträge. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände gelten als Wertsachen?
Als Wertsachen gelten Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist. Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingebaut sein.
Bis zu welcher Höhe werden Wertsachen entschädigt?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Sachen in Bankschließfächern.
Welche Grenzen gelten außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks?
Je Versicherungsfall gelten 5.000 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge (Ausnahme: Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt), 20.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie 50.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.