In der Barmenia Hausratversicherung mit Premium Schutz ist klar geregelt, welche Sachen ausdrücklich nicht zum versicherten Hausrat zählen – etwa Kraftfahrzeuge, Luft- und Wasserfahrzeuge, Gebäudebestandteile oder anderweitig versicherte Gegenstände. Ein Überblick über die Ausnahmen und die wenigen Sonderregelungen.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind im Beitrag „Was gehört zum Hausrat" genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter „Was gehört zum Hausrat" genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile.
- Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, es sei denn, Sie haben ihnen diese Sachen überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Sofern die vom Gebäudeeigentümer eingebrachten Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind versichert.
Was bedeutet das konkret?
Nicht alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet, gilt automatisch als versicherter Hausrat. Bestimmte Gegenstände sind ausdrücklich ausgenommen – etwa Fahrzeuge, fest zum Gebäude gehörende Bestandteile oder Dinge, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind. Für private Daten und Programme gibt es eine Sonderregelung: Deren technische Wiederherstellung ist mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Kraftfahrzeuge über die Hausratversicherung versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören nicht zum Hausrat, unabhängig von deren Versicherungspflicht – außer sie sind unter „Was gehört zum Hausrat" genannt.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Daten und Programme selbst gehören nicht zum Hausrat. Versichert sind jedoch die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen.
Ist der Hausrat von Mietern oder Untermietern versichert?
Der Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, gehört nicht dazu – es sei denn, Sie haben ihnen diese Sachen überlassen.
Was gilt für Sachen, die bereits anderweitig versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind – zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen – gehören nicht zum Hausrat.
Zählen Gebäudebestandteile zum Hausrat?
Gebäudebestandteile gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat, es sei denn, sie sind im Beitrag „Was gehört zum Hausrat" ausdrücklich genannt.