Die Barmenia Hausratversicherung klärt im Premium Schutz, was zum Hausrat gehört und bietet damit eine klare Orientierung für den Versicherungsschutz.
1. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch
bzw. Verbrauch) dienen.
2. Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
3. Ferner gehören zum Hausrat
(1)
a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre);
b) technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen (z. B. Bewegungsmelder,
Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen.
Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen hierfür die Gefahr tragen.
(2) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem
Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
(3) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
(4) nicht versicherungspflichtige
a) Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt; Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
b) selbstfahrende Krankenfahrstühle;
c) Rasenmäher;
d) Go-Karts;
e) Modell- und Spielfahrzeuge.