In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts versichert. Für Zweitwohnungen und für nicht ständig bewohnte Gebäude wie Wochenend-, Ferien- oder Gartenhäuser gelten besondere Ausnahmen, bei denen bestimmte Wertsachen vom Schutz ausgenommen sind.
1. Versicherter Hausrat am Versicherungsort:
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ausnahmen gelten für Hausratversicherungen, die abgeschlossen wurden:
- für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befinden und
- für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern.
Dort sind folgende Sachen nicht versichert:
Nicht versichert sind in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
- a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
- d) Briefmarken, Münzen und Medaillen;
- e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
- f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
- g) Kunstgegenstände.
Nicht versichert sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden wie z. B. Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern zusätzlich zu a) bis g):
- a) Schusswaffen;
- b) Foto- und optische Apparate;
- c) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
2. Hausrat bei einem Versicherungsfall:
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
3. Hausrat außerhalb des Versicherungsorts:
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist der Hausrat abgesichert, der sich in der im Vertrag genannten Wohnung befindet. Bei Zweitwohnungen und bei Häusern, die nicht ständig bewohnt werden, gibt es jedoch Einschränkungen: Bestimmte Wertgegenstände sind dort vom Schutz ausgenommen. Wird Hausrat wegen eines drohenden oder eingetretenen Schadenfalls in Sicherheit gebracht und dabei beschädigt oder gestohlen, bleibt er versichert. Für Hausrat außerhalb des Versicherungsorts greift die Außenversicherung oder eine gesonderte Vereinbarung.
Häufige Fragen
Welcher Hausrat ist grundsätzlich versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Welche Sachen sind in einer Zweitwohnung nicht versichert?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine und Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert.
Was gilt zusätzlich in nicht ständig bewohnten Gebäuden?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, nicht versichert – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Ist Hausrat versichert, der bei einem Schaden aus der Wohnung gebracht wird?
Ja. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Wie ist Hausrat außerhalb des Versicherungsorts abgesichert?
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.