In der Barmenia Hausratversicherung legt der Premium Schutz fest, welche Ereignisse generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – dazu zählen Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse sowie durch Kernenergie. Eine wichtige Ausnahme gilt für die Explosion von Blindgängern am versicherten Hausrat.
1. Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Schäden durch Explosion von Blindgängern
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden am versicherten Hausrat, wenn
- Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben),
- die während der vorgenannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden,
- erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand) teilweise oder vollständig explodieren.
2. Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind grundsätzlich nicht mitversichert: Schäden, die im Zusammenhang mit Krieg oder ähnlichen Auseinandersetzungen entstehen, und Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung. Eine Besonderheit gibt es bei Blindgängern: Explodieren nach dem Ende solcher Ereignisse noch vorhandene Kampfmittel und beschädigen den versicherten Hausrat, greift der Kriegsausschluss dafür nicht. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg in der Hausratversicherung versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Gilt der Kriegsausschluss auch für Schäden durch Blindgänger?
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden am versicherten Hausrat durch Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben, die während der genannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden und erst nach deren Beendigung teilweise oder vollständig explodieren.
Sind Schäden durch Kernenergie mitversichert?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Diese Formulierung wird beim Kriegs- und beim Kernenergieausschluss verwendet und beschreibt, dass diese Schäden grundsätzlich nicht versichert sind. Weitere Details ergeben sich aus dem konkreten Bedingungswerk.