In der Barmenia Hausratversicherung im Premium Schutz erfahren Sie, wie Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen wirken: Was Sie je Versicherungsfall selbst tragen, wie die Entschädigung nach oben begrenzt wird und welche Selbstbeteiligung bei weiteren Naturgefahren gilt.
1. Begriffe:
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
2. Selbstbeteiligung bei „weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)“:
Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von „weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)“ vereinbart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden kann ein Teil der Kosten bei Ihnen verbleiben (Selbstbeteiligung), und die Zahlung des Versicherers kann nach oben gedeckelt sein (Entschädigungsgrenze). Solche Werte lassen sich individuell festlegen und unterscheiden sich je nach Gefahr und Leistung. Für weitere Naturgefahren tragen Sie einen prozentualen Eigenanteil je Schadenfall, der jedoch nach oben begrenzt ist.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben.
Was ist eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Können Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen individuell vereinbart werden?
Ja. Sie können individuell vereinbart werden und sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Welche Selbstbeteiligung gilt bei weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Sofern die Mitversicherung vereinbart ist, gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Sind in den Bedingungen bereits Werte festgelegt?
Ja. In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.