Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz auch die Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz ab – von Schäden an Arten, Gewässern und Boden über Geothermie-Anlagen bis zum EU-Ausland, mit einer Versicherungssumme von 5.000.000 EUR je Versicherungsfall.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen;
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
- Schädigung des Bodens.
1. Versichert sind
Versichert sind die betreffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
2. Geothermie
Eine Geothermie-Anlage ist eine Anlage, in der Erdwärme dem Untergrund entnommen, aufbereitet und an ein Folgesystem (z. B. Wärmetauscher, Heizanlagen) abgegeben wird. Alle oberirdischen Anlagenteile gehören nicht zu der Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Dies gilt gleichermaßen für Flächengeothermie und Geothermie mittels Bohrung.
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) und solchen Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
3. Ausland
Versichert sind die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die Sie betreffenden Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der oben genannten EU-Richtlinie nicht überschreiten.
4. Ausschlüsse
- Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen,
- Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die Sie aus Gewässerschadenhaftpflichtversicherung oder aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
5. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres betragen 5.000.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verursachen Sie einen Umweltschaden – etwa an geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder am Boden – kann der Staat Sie zur Sanierung verpflichten. Diese Leistung übernimmt die Kosten solcher öffentlich-rechtlicher Pflichten im Rahmen der Bedingungen, auch bei Geothermie-Anlagen und im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden im Sinne des USchadG?
Als Umweltschaden gilt die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Wann besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden?
Versichert sind Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung gemäß USchadG, soweit die schadenverursachenden Emissionen oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt sind.
Sind Geothermie-Anlagen mitversichert?
Ja, versichert sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden im Zusammenhang mit Flächengeothermie-Anlagen (z. B. Erdkollektoren, Erdwärmekörbe) und Geothermie-Anlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden. Oberirdische Anlagenteile gehören nicht zur Geothermie-Anlage im Sinne dieser Bedingungen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Versichert sind Versicherungsfälle im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall und die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres betragen 5.000.000 EUR.