Die Barmenia Privathaftpflicht schließt im Premium Schutz die gesetzliche Haftpflicht aus zahlreichen selbstständigen und freiberuflichen Nebentätigkeiten ein – von Fotograf, Friseurin und Musiklehrer bis zu Tierbetreuung und Nachhilfeunterricht. Der Schutz gilt, solange der Jahresumsatz 15.000 EUR nicht übersteigt, die Tätigkeit in der eigenen Wohnung ausgeübt wird und keine Angestellten beschäftigt werden.
1. Versicherte selbstständige/freiberufliche Tätigkeiten
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht oder die einer mitversicherten Person aus folgenden selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten (als):
- Alleinunterhalter,
- Änderungsschneiderei, Stickerei,
- Call-Center-Tätigkeit im werbenden Bereich,
- Daten- und Texterfassung,
- Erteilen von Nachhilfeunterricht, Mal-, Bastel- und Handarbeitskursen;
- Erteilung von Fitnessunterricht/Sportunterricht – z. B. auch Pilates und Yoga – (Übungs-/Kursleiter z. B. im Turnverein, Fitness-Center oder in einer Schule);
- Flohmarkt- und Basarverkauf,
- Fotograf/in;
- Friseur/in;
- Gäste-/Fremdenführungen;
- Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, Reinigungsartikeln, Geschirr, Kochgeräten, Dessous und Ehehygieneartikeln;
- Erstellung und Vertrieb von Handarbeiten/Geschenkartikeln – Umfrage-/Call-Center-Tätigkeiten für Markt- und Meinungsforschungsinstitute;
- Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen;
- Musiklehrer/in;
- Verteilung von Zeitschriften und Werbeprospekten;
- Tierbetreuung;
- Übersetzer.
2. Leistungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, dass
- a) aus den versicherten Tätigkeiten ein Gesamtumsatz (einzeln oder in Ihrer Gesamtheit) im vorangegangenen Versicherungsjahr von nicht mehr als 15.000 EUR erzielt wurde und im laufenden Versicherungsjahr – bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung – der Gesamtumsatz 15.000 EUR nicht überschreiten wird;
- b) – sofern für die Ausübung der versicherten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeiten die Nutzung von Räumlichkeiten erforderlich ist – für diese Zwecke ausschließlich Räume der ansonsten selbst bewohnten Wohnung bzw. des selbst bewohnten Einfamilienhauses genutzt werden und keine weiteren Betriebsgebäude, -räume und/oder -grundstücke existieren;
- c) keine Angestellten beschäftigt werden (mit Ausnahme einer einzigen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person).
Wird der Umsatz in Höhe von 15.000 EUR überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht jedoch für ein Lager, das sich auf dem Grundstück der selbst bewohnten Wohnung/des Einfamilienhauses befindet.
3. Versicherte Zusatzleistungen
Mitversichert ist im Rahmen dieser versicherten Tätigkeiten Ihre gesetzliche Haftpflicht
- a) aus Tätigkeiten, die auf fremden Grundstücken ausgeübt werden (z. B. bei Kundenbesuchen);
- b) der Teilnahme an Märkten/Basaren, Messen und Ausstellungen sowie Vorführungen betrieblicher Erzeugnisse;
- c) aus dem Besitz und der Unterhaltung von Reklameeinrichtungen (Transparenten, Reklametafeln, Leuchtröhrenanlagen usw.).
4. Nicht versicherte Haftpflichtansprüche
a) Produkthaftpflicht
Nicht versichert ist das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
b) Arzneimittel
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Personenschäden durch im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die Sie oder eine versicherte Person in der Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes eine Deckungsvorsorge zu treffen haben.
5. Vorleistungspflicht anderer Ersatzpflichtiger
Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person für einen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt für diesen Versicherungsfall der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
6. Unwirksamkeit anderer Regelungen
Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus selbstständigen Tätigkeiten kann nicht durch die „Barmenia-Leistungs-Garantie“ erweitert werden. Auch die Regelungen zur Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos und zur Vorsorgeversicherung gelten nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wer neben dem Beruf eine kleine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, ist über den Premium Schutz der Privathaftpflicht mitversichert – vorausgesetzt, die Tätigkeit gehört zur aufgeführten Liste, bleibt umsatzmäßig im vorgegebenen Rahmen, wird von zu Hause aus betrieben und kommt ohne Angestellte aus. Bestimmte Risiken wie Produkthaftpflicht oder Arzneimittel sind dabei ausgenommen; besteht anderweitig Versicherungsschutz, geht dieser vor.
Häufige Fragen
Welche selbstständigen Tätigkeiten sind mitversichert?
Mitversichert ist unter anderem die gesetzliche Haftpflicht aus Tätigkeiten wie Fotograf/in, Friseur/in, Musiklehrer/in, Nachhilfe- und Kursunterricht, Tierbetreuung, Übersetzer, Änderungsschneiderei sowie weiteren in der Liste genannten Tätigkeiten.
Bis zu welchem Umsatz besteht Versicherungsschutz?
Der Gesamtumsatz aus den versicherten Tätigkeiten darf im vorangegangenen Versicherungsjahr nicht mehr als 15.000 EUR betragen haben und im laufenden Jahr diese Grenze nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten, besteht auch für das Risiko aus dem Umsatz bis 15.000 EUR kein Versicherungsschutz.
Darf ich Angestellte beschäftigen?
Es dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Ausgenommen ist eine einzige mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person.
Welche Risiken sind nicht versichert?
Nicht versichert sind das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten. Ausgeschlossen sind außerdem Ansprüche wegen Personenschäden durch an Verbraucher abgegebene Arzneimittel, für die eine Deckungsvorsorge als pharmazeutischer Unternehmer zu treffen ist.
Was gilt, wenn eine andere Haftpflichtversicherung besteht?
Erhalten Sie oder eine mitversicherte Person für einen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag – etwa einer Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung –, entfällt für diesen Fall der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.