Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz über die Vorsorgeversicherung neu entstehende Risiken sofort ab. Erfahren Sie, welche Anzeigefristen gelten, welche Risiken ausgeschlossen sind und welche Regeln für die private Hundehaltung samt nicht versicherbarer Hunderassen gelten.
1. Sofortiger Versicherungsschutz für neue Risiken:
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Sie sind verpflichtet, uns nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Melden Sie uns ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor Sie uns das neue Risiko angezeigt haben, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Wir sind berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zu Stande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2. Höhe des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.
3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
4. Vorsorgeversicherung für Hunde, für die eine Versicherungspflicht gilt:
- (1) Es gilt die Vorsorgeversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzu kommenden Hund/e besteht.
- (2) Handelt es sich bei dem Hund um eine Rasse, die wir nicht versichern (siehe nachfolgende Liste), so endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach der Meldung über die Neuanschaffung des Hundes/der Hunde.
3. Nicht versicherbare Hunderassen:
- American Pittbull-Terrier,
- American Staffordshire-Terrier,
- Bullmastiff,
- Bullterrier (alle Arten, z. B. Miniatur-Bullterrier, etc.),
- Dogo Argentino,
- Dogue de Bordeaux,
- Fila Brasileiro,
- Mastiff,
- Mastin Espanol,
- Mastino Napoletano,
- Pitbull-Terrier,
- Rottweiler,
- Staffordshire-Bullterrier,
- Tosa Inu.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung sorgt dafür, dass neu entstehende Risiken im Alltag zunächst automatisch mitversichert sind. Wichtig ist, dass Sie ein neues Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden, damit der Schutz erhalten bleibt. Für bestimmte Risiken – etwa versicherungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten – greift diese Regelung nicht. Bei der Hundehaltung gibt es Sonderregeln, insbesondere für Rassen, die nicht versichert werden.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort mitversichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Bis wann muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Sie sind verpflichtet, nach Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Melden Sie ein neues Risiko nicht rechtzeitig, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge, für Bahnen, für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, für Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen, sowie für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Wie ist ein neu angeschaffter Hund versichert?
Es gilt die Vorsorgeversicherung für die private Hundehaltung, wenn eine Versicherungspflicht für den/die neu hinzukommenden Hund/e besteht. Handelt es sich um eine Rasse, die wir nicht versichern, endet der Versicherungsschutz zwei Monate nach der Meldung über die Neuanschaffung.
In welcher Höhe besteht der Schutz für neue Risiken?
Der Versicherungsschutz für neue Risiken besteht von ihrer Entstehung bis zur Einigung in Höhe der für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Versicherungssumme.