Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos ab. Erfahren Sie, welche Ausnahmen gelten, wann ein Kündigungsrecht besteht und welche Pflichten bei Risikoänderungen zu beachten sind.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht:
1. aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
2. aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erhalten haben.
3. Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich Ihr versichertes Risiko im Laufe der Zeit vergrößert oder erweitert, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht dafür grundsätzlich mitversichert. Ausgenommen sind bestimmte Risiken, die eigenen Versicherungspflichten unterliegen – etwa versicherungspflichtige Fahrzeuge. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, kann der Versicherer das Verhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen. Bei Veränderungen sind außerdem Mitteilungspflicht und Beitragsregulierung zu beachten.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja, versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Welche Risiken sind von dieser Regelung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Risikoerhöhungen durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften?
Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erhalten hat.
Was ist bei Veränderungen des versicherten Risikos zu beachten?
Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.