Mit der Privathaftpflichtversicherung der Barmenia im Premium Schutz bleiben Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers abgesichert: Der Schutz läuft bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter und geht auf den überlebenden Partner über, sobald dieser die nächste Beitragsrechnung begleicht.
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt:
- für Ihren mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder
- für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Mitversicherte Angehörige bleiben zunächst bis zum nächsten fälligen Beitrag abgesichert. Zahlt der überlebende Ehe- oder eingetragene Lebenspartner die nächste Rechnung, führt er den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Wie lange gilt der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt die Fortsetzung des Versicherungsschutzes?
Sie gilt für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder für die unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wer wird nach dem Tod neuer Versicherungsnehmer?
Begleicht der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, wird dieser Versicherungsnehmer.
In welchem Tarif ist diese Fortsetzung enthalten?
Die Fortsetzung der Privathaftpflicht nach dem Tod ist im Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht enthalten.