Mit der Konditionsdifferenzdeckung im Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht schließen Sie die Lücke zu einem noch laufenden Vorvertrag: Bis zur Beendigung der Vorversicherung erhalten Sie ausschließlich die Mehrleistungen, die über den Umfang Ihres bisherigen Vertrags hinausgehen – mit klaren Regeln zu Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Versicherungsfall und Laufzeit von längstens 15 Monaten.
1. Gegenstand der Konditionsdifferenz-Versicherung
a) Diese Konditionsdifferenz-Versicherung gilt für den Fall, dass
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Privathaftpflichtversicherung
- für das gleiche Risiko
- noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht.
b) Mit der Konditionsdifferenz-Versicherung erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Privathaftpflichtversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Dies gilt nicht für solche Leistungen/Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können.
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Privathaftpflichtversicherung.
Danach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversicherung oder dieser Privathaftpflichtversicherung werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
2. Versicherungssumme(n)/Selbstbeteiligung
Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
3. Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditionsdifferenz-Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung).
4. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
a) Aus dieser Konditionsdifferenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der Vorversicherer
aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt;
cc) wegen
- arglistiger Täuschung und/oder
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von seiner Leistungspflicht befreit ist.
b) Ist der Vorversicherer wegen
- Nichtzahlung des Beitrags oder
- Obliegenheitsverletzung von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
5. Beginn und Ende der Konditionsdifferenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Privathaftpflichtversicherung bei uns, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B. wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend aufgehoben wird.
6. Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat.
Im Übrigen gelten für die Konditionsdifferenz-Versicherung die für diese Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn beim Wechsel zur Privathaftpflicht noch ein alter Vertrag bei einem anderen Versicherer läuft oder erst in den nächsten Monaten endet, sorgt die Konditionsdifferenzdeckung dafür, dass Sie für diese Übergangszeit bereits von den besseren Leistungen des neuen Tarifs profitieren. Gedeckt sind ausschließlich die Punkte, in denen der neue Vertrag mehr bietet als der alte – nicht der komplette Versicherungsumfang doppelt. Der Schutz gilt für höchstens 15 Monate bis zum Beginn der neuen Privathaftpflicht.
Häufige Fragen
Was leistet die Konditionsdifferenzdeckung?
Für die Zeit bis zur Beendigung der Vorversicherung erhalten Sie ausschließlich die Mehrleistungen dieser Privathaftpflichtversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Wie lange gilt der Schutz?
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die Zeit bis zum Beginn dieser Privathaftpflichtversicherung, längstens für 15 Monate.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Versicherungsfall ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der Vorversicherung bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers, nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben oder die Leistungsabrechnung des Vorversicherers.
Wann besteht kein Leistungsanspruch?
Kein Anspruch besteht unter anderem, wenn der Vorversicherer aufgrund eines Vergleichs nicht in vollem Umfang erstattet, wegen fehlender Nachweise nur pauschal oder teilweise leistet bzw. vollständig ablehnt oder wegen arglistiger Täuschung und/oder Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von der Leistungspflicht befreit ist.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Sie haben den Versicherungsfall spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten die für die Privathaftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten.