Die Barmenia Privathaftpflicht sichert Sie mit der Leistungs-Garantie im Premium Schutz auch dann ab, wenn ein anderer zugelassener Versicherer für einen Schaden zahlen würde, für den nach den Bedingungen eigentlich kein Anspruch besteht – zusätzlich gelten höhere Entschädigungsgrenzen und geringere Selbstbeteiligungen des anderen Versicherers, sofern der Nachweis erbracht wird.
1. Versicherungsschutz bei Schäden ohne eigene Leistungspflicht
Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur Leistung verpflichtet sind, so erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dann Versicherungsschutz aus dieser Privathaftpflichtversicherung, wenn
- ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Haftpflichtversicherung zugelassener Versicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Privathaftpflichttarifes (ohne beitragspflichtige Leistungserweiterungen) für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen würde und
- Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
2. Günstigere Entschädigungsgrenze oder Selbstbeteiligung des anderen Versicherers
Gilt in der Privathaftpflichtversicherung des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für den auch wir nach diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bieten,
- eine höhere Entschädigungsgrenze als bei uns (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme), so wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers zu Grunde gelegt;
- eine geringere Selbstbeteiligung als bei uns, so wird bei der Entschädigungsberechnung die geringere Selbstbeteiligung des anderen Versicherers berücksichtigt.
3. Keine Erweiterung des mitversicherten Personenkreises
Der mitversicherte Personenkreis kann durch die Barmenia-Leistungs-Garantie nicht erweitert werden.
4. Ausschlüsse von der Erweiterung des Versicherungsschutzes
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes sind ausgeschlossen
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
- im Ausland eintretende Schadenereignisse,
- Schäden, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht werden,
- die Befriedigung von Ansprüchen
- wegen Schäden, für die keine gesetzliche Haftung gegeben ist,
- die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (z. B. Ansprüche aus vertraglichen Haftungsvereinbarungen),
- Eigenschäden,
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
- Assistanceleistungen, versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach den vorgenannten Regelungen eigentlich ausgeschlossen wäre (z. B. ein Schaden, den eine deliktsunfähige mitversicherte Person verursacht) – bereits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mitversichert ist.
In einem derartigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des anderen zugelassenen Versicherers zu Grunde gelegt.
Von dieser Erweiterung ausgenommen ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Gebrauch von Luftfahrzeugen und aus selbstständigen Tätigkeiten.
5. Versicherungssumme/Selbstbeteiligung
Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Sie durch Ihre Barmenia Privathaftpflicht nicht schlechter gestellt sind als bei anderen zugelassenen Privathaftpflicht-Anbietern. Würde ein anderer Versicherer für einen Schaden zahlen, für den hier eigentlich keine Leistung vorgesehen ist, greift der Schutz – vorausgesetzt, Sie weisen dies mit den Bedingungen des anderen Versicherers nach. Auch günstigere Grenzen oder Selbstbeteiligungen des anderen Versicherers können übernommen werden. Bestimmte Bereiche wie Vorsatz, Auslandsschäden oder berufliche Tätigkeiten bleiben jedoch außen vor.
Häufige Fragen
Was leistet die Barmenia-Leistungs-Garantie?
Sie erhalten Versicherungsschutz aus der Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden, für die nach diesen Bedingungen keine Leistungspflicht besteht, wenn ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Privathaftpflichttarifes dafür zahlen würde und Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Werden bessere Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen anderer Versicherer übernommen?
Ja. Gilt beim anderen Versicherer eine höhere Entschädigungsgrenze, wird diese zu Grunde gelegt; gilt dort eine geringere Selbstbeteiligung, wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Welche Schäden sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden, im Ausland eintretende Schadenereignisse, Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit, Eigenschäden, Schäden aus dem Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht sowie Schäden durch Asbest.
Kann der mitversicherte Personenkreis über die Leistungs-Garantie erweitert werden?
Nein. Der mitversicherte Personenkreis kann durch die Barmenia-Leistungs-Garantie nicht erweitert werden.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung?
Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Leistungs-Garantie ist die für den Vertrag vereinbarte Pauschal-Versicherungssumme. Sie wird je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet. Eine vereinbarte generelle Selbstbeteiligung wird bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.