Bei der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz können Versicherte bei unverschuldeter, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres von einer Beitragsbefreiung profitieren – der Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie lange die Freistellung dauert und was für Selbstständige gilt.
Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
1. Begriff der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- Sie von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden und
- Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
2. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie standen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
- der Versicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
- der Beitrag ist bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Werden Sie während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt. Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an uns über die erneute Arbeitslosigkeit folgt.
Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
4. Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
5. Nachweispflicht
Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform angekündigt war.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit, müssen Sie für Ihre Privathaftpflichtversicherung im Premium Schutz für eine gewisse Zeit keinen Beitrag zahlen – der Schutz läuft in dieser Phase trotzdem weiter. Damit das greift, sollten Sie vorher eine bestimmte Zeit gearbeitet haben, der Vertrag bereits eine Weile bestehen und die Arbeitslosigkeit rechtzeitig gemeldet werden. Auch Selbstständige können diese Entlastung unter bestimmten Bedingungen einmal nutzen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter greift die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit?
Die Beitragsbefreiung gilt bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt.
Wie lange wird der Vertrag beitragsfrei gestellt?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ist die Freistellung auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben (keine geringfügige Beschäftigung), der Vertrag muss mindestens 24 Monate bestehen und der Beitrag muss bezahlt sein.
Können auch Selbstständige die Beitragsbefreiung nutzen?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Die Beitragsfreistellung kann als Selbstständiger nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Wann besteht kein Anspruch auf Beitragsfreistellung?
Kein Anspruch besteht für eine Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder in Textform angekündigt war. Die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.