Die Barmenia Privathaftpflicht ersetzt im Premium Schutz irreparabel beschädigte Sachen mit einem Neupreis bis 5.000 EUR zum Neuwert – vorausgesetzt, der Erstverkauf als Neuware liegt beim Schadeneintritt nicht länger als 12 Monate zurück. Erfahren Sie, welche Gegenstände von der Neuwerterstattung ausgeschlossen sind und welche Ausnahme für Schul-Laptops gilt.
Auf Ihren Wunsch leisten wir für irreparabel beschädigte Sachen (auch wirtschaftlicher Totalschaden), deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug, Schadenersatz zum Neuwert.
Voraussetzung ist, dass der erstmalige Verkauf der beschädigten/zerstörten Sache als Neuware zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Nachweis obliegt Ihnen.
Ausgeschlossen von der Neuwerterstattung bleiben Schäden an:
- a) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Funkmeldeempfänger (Pager));
- b) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC);
- c) Film- und Fotoapparate;
- d) tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte);
- e) Brillen jeder Art.
Hiervon gilt folgende Ausnahme:
Für einen Laptop oder Tablet-PC leisten wir dann Schadenersatz zum Neupreis, wenn dieses Gerät der versicherten Person von der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurde.
Dies gilt ausschließlich für die versicherte Person als Schüler bis zur Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht).
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein versicherter Gegenstand nicht mehr repariert werden kann, können Sie sich unter bestimmten Bedingungen den Neupreis erstatten lassen, statt nur den Zeitwert. Das gilt für Gegenstände bis zu einem bestimmten Neupreis, die erst kurze Zeit als Neuware gekauft wurden. Für einige Geräte- und Gegenstandsarten greift diese Neuwerterstattung jedoch nicht – mit einer Sonderregelung für Schul-Laptops und -Tablets.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag gilt die Neuwerterstattung?
Der Schadenersatz zum Neuwert wird für Sachen geleistet, deren Neupreis nicht mehr als 5.000 EUR betrug.
Wie alt darf der beschädigte Gegenstand sein?
Der erstmalige Verkauf als Neuware darf zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Den Nachweis dafür müssen Sie erbringen.
Welche Gegenstände sind von der Neuwerterstattung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind mobile Kommunikationsmittel jeder Art (z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Pager), Computer jeder Art einschließlich tragbarer Systeme (z. B. Laptop, Tablet-PC), Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte) sowie Brillen jeder Art.
Gibt es eine Ausnahme für Schul-Laptops?
Ja. Für einen Laptop oder Tablet-PC wird Schadenersatz zum Neupreis geleistet, wenn das Gerät der versicherten Person von der Schule für Unterrichtszwecke zur Verfügung gestellt wurde. Dies gilt ausschließlich für die versicherte Person als Schüler bis zur Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht (nicht Berufsschulpflicht).
Wird der Neuwert automatisch erstattet?
Die Leistung zum Neuwert erfolgt auf Ihren Wunsch für irreparabel beschädigte Sachen, einschließlich wirtschaftlichem Totalschaden.