Mit der Barmenia Privathaftpflicht sind Sachschäden abgesichert, die im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit gegenüber Arbeitgeber, Dienstherrn und Arbeitskollegen entstehen. Versichert sind auch daraus resultierende Vermögensschäden. Erfahren Sie hier, welche Versicherungssummen je Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr gelten und wie die Anrechnung erfolgt.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn und Arbeitskollegen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden auf Grund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Versicherungssummen im Überblick:
- Die Versicherungssumme für diese Sach- und Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 20.000 EUR.
- Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 40.000 EUR.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Job als Angestellter oder Beamter versehentlich Dinge des Arbeitgebers, Dienstherrn oder von Kollegen beschädigt, ist über diesen Baustein abgesichert. Neben den eigentlichen Sachschäden sind auch die Vermögensschäden mitgedeckt, die sich daraus ergeben. Für die Höhe der Leistung gelten dabei feste Grenzen pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Arbeitsplatz sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn und Arbeitskollegen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Die Versicherungssumme für diese Sach- und Vermögensschäden beträgt je Versicherungsfall 20.000 EUR.
Welche Höchstersatzleistung gilt pro Versicherungsjahr?
Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 40.000 EUR.
Werden diese Leistungen angerechnet?
Ja, es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.