Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten ab – etwa im Internet, per E-Mail oder Datenträger. Erfasst sind Datenveränderungen durch Viren und Schadprogramme sowie damit verbundene Personen- und Sachschäden. Welche Tätigkeiten und Fälle ausgeschlossen sind, lesen Sie hier.
1. Versicherte gesetzliche Haftpflicht: Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen:
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
2. Kein Versicherungsschutz: Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
3. Mehrere Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall: Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese:
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.
3. Versicherungsfälle im Ausland: Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
4. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
a) Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie bewusst:
- unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks);
- Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
b) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit:
- massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming);
- Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
c) Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Weitergeben, Versenden oder Bereitstellen elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über einen Datenträger – ungewollt einen Schaden verursacht, ist im Premium Schutz abgesichert. Gedeckt sind vor allem Fälle, in denen bei Dritten durch Viren oder Schadprogramme Daten verändert werden, sowie daraus entstehende Personen- und Sachschäden und die Kosten der Datenwiederherstellung. Nicht abgesichert sind hingegen berufliche IT-Tätigkeiten sowie bewusste, rechtswidrige Handlungen wie Hackerangriffe, das absichtliche Verbreiten von Viren oder Spamming.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei der Übertragung elektronischer Daten versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger – ausschließlich für Datenveränderung durch Computer-Viren und andere Schadprogramme, Datenveränderung aus sonstigen Gründen samt daraus folgender Personen- und Sachschäden und Wiederherstellungskosten sowie die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für welche Tätigkeiten besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht für Ansprüche aus Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung und -Pflege, IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung und -Schulung, Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung und -pflege, der Bereithaltung fremder Inhalte (z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing) sowie dem Betrieb von Datenbanken.
Sind Schäden durch bewusste Handlungen abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch bewusstes unbefugtes Eingreifen in fremde Datenverarbeitungssysteme (z. B. Hacker-Attacken), den bewussten Einsatz schädigender Software (z. B. Viren, Trojanische Pferde), Spamming, das widerrechtliche Sammeln von Informationen über Nutzer sowie bewusstes Abweichen von Vorschriften wie die Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen.
Gilt der Schutz auch bei Versicherungsfällen im Ausland?
Für Versicherungsfälle im Ausland besteht Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Wie werden mehrere Versicherungsfälle behandelt?
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall zum Zeitpunkt des ersten Falls, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen.