Die Barmenia Privathaftpflicht schützt im Premium Schutz vor Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Erfahren Sie, welche gesetzliche Haftpflicht abgesichert ist und welche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden:
Versichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch von Ihnen (oder in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
- h) aus der Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die entstehen, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Der Premium Schutz übernimmt Ihre gesetzliche Haftpflicht für solche reinen Vermögensschäden. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Bereichen – etwa bestimmte berufliche, geschäftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten sowie bewusste Pflichtverletzungen –, die vom Schutz ausgenommen sind. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne dieses Schutzes?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der weder durch einen Personenschaden noch durch einen Sachschaden entstanden ist.
Was ist beim Premium Schutz versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Sind Schäden aus beruflicher oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Vermögensschäden durch bewusste Pflichtverletzungen abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen mitversichert?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.