Mit dem Premium Schutz der Barmenia Privathaftpflicht sind Sie bei Schäden im Ausland abgesichert – etwa bei vorübergehenden oder zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalten, angemieteten Wohnungen im Ausland und mit einer Kautionsstellung bis zu 250.000 EUR.
1. Versicherter Auslandsschutz:
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- bei einem Auslandsaufenthalt – unabhängig davon, ob vorübergehend oder zeitlich unbegrenzt – eingetreten sind.
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII und die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
2. Kaution bei Versicherungsfall im Ausland:
Haben Sie bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine von Ihnen nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen auf Grund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung des Differenzbetrages an uns zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Gleiches gilt für den Fall, dass die nicht mehr benötigte Kaution an Sie zurückbezahlt wird.
3. Leistungen in Euro:
Unsere Leistungen erfolgen in Euro.
Soweit der Zahlungsort, an dem der Leistungsempfänger wohnt, bzw. seinen Sitz hat, außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz greift auch dann, wenn Sie im Ausland für einen Schaden verantwortlich sind – etwa während einer Reise oder eines längeren Aufenthalts, oder wenn der Schaden auf ein im Inland bestehendes Risiko zurückgeht. Ist im Ausland eine behördlich angeordnete Kaution nötig, kann diese vorgestreckt werden. Ausgezahlt wird grundsätzlich in Euro; bei Zahlungsempfängern außerhalb der Europäischen Währungsunion gilt die Leistung mit der Anweisung des Euro-Betrags als erfüllt.
Häufige Fragen
Bin ich bei Schäden im Ausland versichert?
Ja, versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn diese auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind oder bei einem – vorübergehenden oder zeitlich unbegrenzten – Auslandsaufenthalt eingetreten sind.
Sind angemietete Wohnungen im Ausland mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung – nicht jedoch dem Eigentum – von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Ist bei einem Versicherungsfall im Ausland durch eine nachzuweisende behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen, wird der erforderliche Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Auszahlung, zurückgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Schadenersatzforderungen einbehalten wird, verfallen ist oder als nicht mehr benötigte Kaution zurückgezahlt wird.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.