Mit der Barmenia Privathaftpflicht sind Sie im Premium Schutz gegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen abgesichert – von motorlosen Booten und Surfbrettern über eigene und fremde Motorboote bis hin zu Segelbooten. Erfahren Sie, welche Motorstärken, Segelflächen und Nutzungsformen im Detail versichert sind.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von folgenden Wasserfahrzeugen:
- a) eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze (z. B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Kitesurfbretter, Wakeboards);
- b) eigene Wasserfahrzeuge mit Motor – mit einer Motorstärke bis 15 PS/11,03 kW;
- c) fremde Segelboote ohne Begrenzung der Segelfläche – ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- d) eigene und fremde Segelboote mit einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW;
- e) fremde Wasserfahrzeuge mit einer Motorstärke bis 80 PS/59 kW, die sich nicht im Eigentum von mitversicherten Personen befinden.
Darüber hinaus ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch fremder Wasserfahrzeuge mit Motoren – ohne Begrenzung der Motorstärke – versichert, soweit:
- diese nur gelegentlich gebraucht werden und
- für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
2. Versichert ist darüber hinaus Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht ausgedrückt: Der Premium Schutz übernimmt Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie mit bestimmten Booten oder Wassersportgeräten einen Schaden verursachen. Motorlose Boote und Surfgeräte sind umfassend abgesichert, bei eigenen Motorbooten und Segelbooten gelten festgelegte Grenzen für Motorstärke und Segelfläche. Für fremde Boote gibt es teils weitergehende Regelungen. Auch wenn Sie einen Schaden verursachen, ohne selbst Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeugs zu sein, greift der Schutz. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Kajaks, Kanus und Surfbretter mitversichert?
Ja. Eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Motoren oder Treibsätze sind versichert, dazu zählen unter anderem Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Kitesurfbretter und Wakeboards.
Bis zu welcher Motorstärke ist ein eigenes Motorboot versichert?
Eigene Wasserfahrzeuge mit Motor sind bis zu einer Motorstärke von 15 PS/11,03 kW versichert.
Welche Grenzen gelten für Segelboote?
Fremde Segelboote sind ohne Begrenzung der Segelfläche versichert, sofern sie ohne Motor oder Treibsätze genutzt werden. Eigene und fremde Segelboote mit einer Gesamt-Segelfläche bis 20 m² sind auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren bis 15 PS/11,03 kW versichert.
Sind fremde Motorboote ohne Motorstärkenbegrenzung versichert?
Ja, der Gebrauch fremder Wasserfahrzeuge mit Motoren ist ohne Begrenzung der Motorstärke versichert, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Bin ich versichert, wenn ich nicht Eigentümer oder Führer des Bootes bin?
Ja. Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen ist auch versichert, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.