Mit der Barmenia Privathaftpflicht sind im Premium Schutz Schäden durch den erlaubten Gebrauch bestimmter Luftfahrzeuge abgesichert – darunter nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, elektrisch angetriebene Drohnen bis 5 kg Startmasse sowie Flugmodelle bis 25 kg. Erfahren Sie, welche Grenzen gelten und was vom Schutz ausgenommen ist.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Gebrauch ausschließlich von folgenden Luftfahrzeugen verursacht werden:
- a) Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen;
- b) ferngelenkte Multicopter (sog. „Drohnen“), die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden, mit einer Startmasse von nicht mehr als 5 kg;
- c) Sonstige, nicht zulassungspflichtige ferngelenkte Flugmodelle mit einer Startmasse von nicht mehr als 25 kg.
Nicht versichert ist der Gebrauch von Multicoptern mit einer Startmasse über 5 kg.
Ein Multicopter ist ein Luftfahrzeug, das Auftrieb mit zwei oder mehr nach oben gerichteten Propellern erzeugt.
Zu b) und c):
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf maximal drei in Ihrem Besitz befindliche derartige Flugmodelle, die erlaubterweise zu privaten Zwecken gebraucht werden.
2. Versichert ist darüber hinaus Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
3. Unwirksamkeit anderer Regelungen
Diese Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen kann nicht durch die „Barmenia-Leistungs-Garantie“ erweitert werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer im privaten Bereich bestimmte Luftfahrzeuge nutzt – etwa eine kleine elektrische Drohne oder ein Flugmodell – ist über den Premium Schutz gegen daraus entstehende Haftpflichtschäden abgesichert. Entscheidend sind dabei Art, Antrieb und Gewicht des Geräts sowie die Anzahl der Modelle. Für größere Multicopter und für Ansprüche als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge gelten die oben genannten Einschränkungen.
Häufige Fragen
Sind Drohnen über die Barmenia Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, versichert sind ferngelenkte Multicopter („Drohnen“), die rein elektrisch (ohne Verbrennungsmotor) angetrieben werden und eine Startmasse von nicht mehr als 5 kg haben.
Was ist beim Gebrauch von Multicoptern nicht versichert?
Nicht versichert ist der Gebrauch von Multicoptern mit einer Startmasse über 5 kg.
Wie viele Flugmodelle sind maximal abgesichert?
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf maximal drei in Ihrem Besitz befindliche Flugmodelle, die erlaubterweise zu privaten Zwecken gebraucht werden.
Gilt der Schutz auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
Kann diese Mitversicherung erweitert werden?
Nein, die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem erlaubten Gebrauch von Luftfahrzeugen kann nicht durch die „Barmenia-Leistungs-Garantie“ erweitert werden.