Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz sind Sie als Fahrer eines fremden Kraftfahrzeugs im Ausland gegen finanzielle Risiken bei Schadensfällen abgesichert – etwa auf Reisen im europäischen Ausland, in Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira, wenn keine ausreichende Deckung des Fahrzeugs besteht.
1. Umfang des Versicherungsschutzes: Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland, in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira eintreten, soweit keine ausreichende Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
2. Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen,
- Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder/-roller,
- Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
3. Ausschlüsse: Für diese Kfz gelten nicht die Ausschlüsse in Siehe Beitrag "Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen)" und Beitrag "Vorsorgeversicherung".
4. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche:
- a) des Eigentümers oder Halters des Fahrzeuges/Anhängers, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
- b) wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges/Anhängers oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen.
5. Obliegenheiten beim Gebrauch des Fahrzeugs: Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeuges darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten treten die entsprechenden Rechtsfolgen in Kraft.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Ausland ein fremdes Auto oder ein anderes zulässiges Kraftfahrzeug fahren und dabei einen Schaden verursachen, springt dieser Zusatzschutz ein, falls die Versicherung des Fahrzeugs nicht ausreicht. Voraussetzung ist, dass Sie berechtigt und mit gültiger Fahrerlaubnis sowie ohne Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere berauschende Mittel fahren. Schäden am gefahrenen Fahrzeug selbst und Ansprüche des Eigentümers oder Halters sind – abgesehen von Personenschäden – nicht mitversichert.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt die Zusatz-Haftpflicht für Fremdfahrzeuge?
Der Schutz gilt auf Reisen im europäischen Ausland, in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira.
Welche Fahrzeuge sind mitversichert?
Versichert sind Personenkraftwagen, Krafträder/-roller, Quads, Trikes, Klein- und Leichtkrafträder/-roller sowie Campingkraftfahrzeuge bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht, sofern sie zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Auch das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern ist eingeschlossen.
Sind Schäden am gefahrenen Fahrzeug selbst versichert?
Nein. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des genutzten Fahrzeuges/Anhängers oder der mit diesem Fahrzeug verbundenen und beförderten Sachen. Auch Ansprüche des Eigentümers oder Halters sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
Welche Pflichten habe ich als Fahrer?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer mit erforderlicher Fahrerlaubnis genutzt werden. Es darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten treten die entsprechenden Rechtsfolgen in Kraft.
Wann greift die Zusatz-Haftpflicht überhaupt?
Sie greift, soweit keine ausreichende Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.