Mit der Barmenia Privathaftpflicht im Premium Schutz sind Sie abgesichert, wenn Sie ein fremdes geliehenes, gemietetes oder gefälligkeitshalber überlassenes Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betanken. Erfahren Sie, bis zu welcher Höhe solche Betankungsschäden ersetzt werden und welche Fahrzeuge vom Schutz ausgenommen sind.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an einem fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeug durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeignetem Kraftstoff entstehen.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die Ihnen oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Unsere Höchstersatzleistung für Betankungsschäden ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein fremdes Auto fahren, das Ihnen kurzfristig überlassen wurde – etwa geliehen, gemietet oder aus Gefälligkeit – und Sie versehentlich den falschen Kraftstoff tanken, springt die Privathaftpflicht für den entstandenen Schaden am Fahrzeug ein. Für Fahrzeuge, die Ihnen dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen, gilt dieser Schutz nicht. Die Leistung ist der Höhe nach begrenzt und wird auf die Versicherungssumme angerechnet.
Häufige Fragen
Welche Betankungsschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden an einem fremden geliehenen, gemieteten oder gefälligkeitshalber überlassenen Kraftfahrzeug, die durch versehentliche Betankung mit einem für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoff entstehen.
Sind auch dauerhaft überlassene Fahrzeuge versichert?
Nein. Für Fahrzeuge, die Ihnen oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz.
Bis zu welcher Höhe werden Betankungsschäden ersetzt?
Die Höchstersatzleistung ist im Rahmen der Versicherungssumme auf 20.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Wird die Leistung auf die Versicherungssumme angerechnet?
Ja. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.