Die Barmenia Privathaftpflicht sichert im Premium Schutz Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Tieren ab – von zahmen Haustieren über gezähmte Kleintiere und Bienen bis zum eigenen Assistenzhund. Erfahren Sie, welche Tiere versichert sind, welche ausgeschlossen bleiben und wann auch die Betreuung fremder Hunde, Pferde oder Fuhrwerke unter den Schutz fällt.
1. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben;
- gezähmten Kleintieren, z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen;
- Bienen;
- einem eigenen Assistenzhund, z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren;
- wilden Tieren;
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist jedoch Ihre gesetzliche Haftpflicht ausschließlich aus der erlaubten privaten, artgerechten Haltung von auf legale Weise erworbenen und legal ins Inland eingeführten wilden Tieren in Ihrer Wohnung.
Aufwendungen zur Gefahrenabwehr auf Grund behördlich veranlasster Maßnahmen (z. B. für einen Polizei-/Feuerwehreinsatz) zum Einfangen eines versehentlich entwichenen wilden Tieres werden von uns übernommen, soweit Sie zur Abwendung öffentlicher Gefahren zum Kostenersatz verpflichtet sind.
3. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wer zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen hält, ist über den Premium Schutz der Privathaftpflicht abgesichert, wenn diese Tiere einen Schaden verursachen. Auch ein eigener Assistenzhund ist eingeschlossen. Für Hunde, Pferde und ähnliche Tiere braucht es hingegen eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wer gelegentlich und ohne Gewerbe fremde Hunde oder Pferde betreut oder fremde Fuhrwerke privat nutzt, kann ebenfalls geschützt sein – als Lesehilfe, maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben), gezähmten Kleintieren (z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen), Bienen sowie einem eigenen Assistenzhund (z. B. Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund).
Sind Hunde und Pferde in der Privathaftpflicht mitversichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch für wilde Tiere?
Grundsätzlich sind wilde Tiere ausgeschlossen. Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht ausschließlich aus der erlaubten privaten, artgerechten Haltung von legal erworbenen und legal ins Inland eingeführten wilden Tieren in Ihrer Wohnung. Behördlich veranlasste Aufwendungen zur Gefahrenabwehr beim Einfangen eines entwichenen wilden Tieres werden übernommen, soweit Sie zum Kostenersatz verpflichtet sind.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Hunde oder Pferde betreue?
Ja. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde sowie als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Ansprüche sind bei der Betreuung fremder Tiere ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.